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Auszeichnung „Innovativste Kanzlei 2025“ · Zeitschrift Emprendedores
Unternehmer und KMU · Holding-Strukturen

Eine gut durchdachte Holding strukturiert Ihren Konzern und vervielfacht Ihre steuerliche Marge.

Die Holdinggesellschaft ist keine Modeerscheinung: Sie ist die geeignete Form, um die Eigentumsverhältnisse Ihrer Unternehmen zu bündeln, Ihr Vermögen zu schützen und Gewinne effizient zu reinvestieren. Bei richtiger Ausgestaltung eröffnet sie Ihnen die Möglichkeit, die Steuerbefreiung gemäß § 21 LIS in Anspruch zu nehmen. Bei unsachgemäßer Ausgestaltung lädt sie zu einer Steuerprüfung ein. Wir konzipieren Ihre Holdinggesellschaft auf der Grundlage eines tatsächlichen wirtschaftlichen Anlasses.

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Befreiung gemäß § 21 LIS
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Facharztjahre
Die Herausforderung

Eine Holdinggesellschaft ohne wirtschaftlichen Grund stellt ein Risiko dar , keinen Vorteil.

Die Steuerbefreiungsregelung gemäß § 21 LIS ermöglicht es, 95 % der Dividenden und der Veräußerungsgewinne aus der Übertragung von Anteilen von der Steuer zu befreien, sofern mindestens 5 % der Anteile seit mehr als einem Jahr gehalten werden. Der Vorteil ist enorm, jedoch an Bedingungen geknüpft: Ohne substanzielle Begründung oder triftigen wirtschaftlichen Grund wird die Steuerbehörde dies in Frage stellen.

Der kostspieligste Fehler besteht nicht darin, die Holding zu spät zu gründen, sondern darin, sie falsch aufzubauen: als bloßes Vehikel zur Geldparkung, ohne dass eine unternehmerische Logik dahintersteht. Wir gestalten die Struktur so, dass sie einer Überprüfung standhält, und nicht nur, damit sie in einem Organigramm gut aussieht.

  • Eine Holdinggesellschaft, die ohne triftigen wirtschaftlichen Grund und ohne tatsächliche Substanz gegründet wurde.
  • Beteiligungsquote oder Beteiligungsdauer, die gegen § 21 LIS verstoßen.
  • Geplante Übertragung von Anteilen ohne Prüfung der Steuerbefreiung.
  • Der Generationswechsel wurde ohne eine geeignete Unternehmensstruktur in Angriff genommen.

Wie wir Ihnen helfen.

Design

Entwurf der Konstruktion

Wir legen fest, welche Gesellschaft von welcher abhängt, in welchem Umfang und zu welchem Zweck. Die Form folgt der Funktion, niemals umgekehrt.

Befreiung

Zugang zu § 21 LIS

Wir prüfen die Beteiligungsquote, die Frist und den Sachverhalt, damit Dividenden und Veräußerungsgewinne mit rechtlicher Sicherheit zu 95 % steuerfrei bleiben.

Erbfolge

Nachfolge und Generationswechsel

Wir stimmen die Holding mit dem Familienprotokoll und den steuerlichen Vorteilen für Familienunternehmen ab, um die Unternehmensnachfolge zu regeln.

Verteidigung

Begründung aus wirtschaftlichen Gründen

Wir dokumentieren die betriebswirtschaftliche Logik der Struktur und vertreten diese gegenüber dem Finanzamt, falls es zu einer Prüfung kommen sollte.

So arbeiten wir

Von der Idee bis zur operativen Struktur.

1
Gruppendiagnose
Wir analysieren Ihre Unternehmen, Beteiligungen sowie Ihre vermögens- und steuerrechtlichen Ziele.
2
Gestaltung und wirtschaftlicher Hintergrund
Wir legen die Struktur, die betriebswirtschaftliche Logik sowie die Anforderungen gemäß § 21 LIS fest.
3
Aufbau und Panzerung
Wir gründen die Holdinggesellschaft, dokumentieren deren wirtschaftliche Substanz und vertreten diese gegenüber dem Finanzamt.

Warum gerade wir.

Steuerberater, keine Unternehmensgründer

Wir verkaufen keine serienmäßig erstellten Holdinggesellschaften. Wir entwerfen Strukturen, die auf einem tatsächlichen wirtschaftlichen Anlass beruhen – und nur diese halten einer Überprüfung stand.

Vision der Familie

Wir verbinden die Holding mit dem Generationswechsel, dem Familienprotokoll und den Vorteilen eines Familienunternehmens. Eine einzige Strategie.

Direkter Kontakt

Sie sprechen direkt mit dem Steueranwalt, der Ihre Struktur konzipiert, und nicht mit einem Vermittler. Beratung in vier Sprachen.

Preguntas frecuentes

Ihre Fragen – beantwortet.

Die wichtigste Regelung ist die Steuerbefreiung gemäß § 21 LIS: 95 % der Dividenden und der Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen sind steuerfrei, sofern Sie mindestens 5 % der Anteile länger als ein Jahr gehalten haben. Hinzu kommen die effiziente Reinvestition von Gewinnen zwischen Tochtergesellschaften und die mögliche steuerliche Konsolidierung der Unternehmensgruppe.
Nein. Eine Holdinggesellschaft ist dann sinnvoll, wenn mehrere Gesellschaften vorhanden sind, es sich um eine wachsende Unternehmensgruppe, ein Familienunternehmen oder den Einstieg von Investoren handelt. Die Gründung einer solchen Gesellschaft ohne zugrunde liegende betriebswirtschaftliche Logik bringt keinen Nutzen und erhöht das steuerliche Risiko.
Dies ist der betriebswirtschaftliche Grund, der die Struktur über die steuerlichen Einsparungen hinaus rechtfertigt: die Zentralisierung der Verwaltung, der Schutz des Vermögens sowie die Erleichterung von Investitionen oder der Nachfolge. Ohne diesen Aspekt kann das Finanzamt die Steuervorteile verweigern und den Vorgang nachträglich regulieren. Dies ist der Aspekt, auf den wir besonders achten.
Dies trägt dazu bei, das Unternehmensvermögen vom Privatvermögen zu trennen und Risiken zwischen den Tochtergesellschaften abzuschirmen, stellt jedoch keinen absoluten Schutz dar. Wir konzipieren diese Maßnahme gemeinsam mit den übrigen Elementen Ihrer Vermögensplanung, damit der Schutz real und nicht nur scheinbar ist.
Ja, dies ist einer ihrer großen Vorteile. Eine gut strukturierte Holdinggesellschaft erleichtert die geordnete Übertragung der Kontrolle und ermöglicht es, die steuerlichen Vorteile des Familienunternehmens bei Erbschaften und Schenkungen zu nutzen. Wir integrieren dies in die Familienvereinbarung.
Wir sind zugelassene Rechtsanwälte: Wir dokumentieren von Beginn an den wirtschaftlichen Zweck und den wesentlichen Inhalt der Holdinggesellschaft, und im Falle einer Prüfung oder Steuerfestsetzung übernehmen wir die Einlegung von Rechtsmitteln und die Durchführung der Verfahren bis zum Abschluss.

Ihre Gruppe verdient eine durchdachte Struktur , keine improvisierte.

Ein Steueranwalt prüft Ihren Fall und teilt Ihnen mit, ob eine Holdinggesellschaft für Sie sinnvoll ist und wie Sie diese sicher gestalten können. Unverbindlich.

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