Mit drei Angaben. Ihr Gehalt von der europäischen Institution ist von der IRPF befreit (Artikel 12 des Protokolls Nr. 7) und fließt nicht in die Berechnung ein.
Nettomieteinnahmen, Dividenden, Zinsen oder Gewinne. Eine ungefähre Summe genügt.
Immobilien, Konten und Anlagen, in Spanien und im Ausland.
Ihr EU-Gehalt: 0 € IRPF. Es erhöht auch nicht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte.
Die Berechnung mit Ihren Angaben und den Formularen, die Sie einreichen müssen, zum Speichern oder Drucken.
Unverbindliche Schätzung: Sie wendet den allgemeinen Tarif auf alle Einkünfte an und kann daher etwas höher ausfallen. Sie ersetzt keine Beratung durch die Kanzlei.